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GeoServer Web Map Service
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Lower Austria
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Austria
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BIO_ASAS_STRECKEN
Amphibienwanderstrecken an NÖ Straßen
Digitale Verortung aller derzeit bekannten Amphibienwanderstrecken, die nicht auf Privatstraßen liegen und an welchen mindestens 40 Amphibien (lebend oder überfahren) nachgewiesen wurden.
BIO_ASAS_STRECKEN
features
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BIO_RGV_REGIONEN
Vorkommensgebiete gebietseigene Gehölze
§ 17 Abs. 5 NÖ Naturschutzgesetz 2000 verbietet ab 1. Jänner 2022 das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur. Als Erläuterung für eine praxistaugliche Anwendung dieser Bestimmung ist ein Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze erstellt worden, der auch eine naturräumliche Abgrenzung von vier Vorkommensgebieten in Niederösterreich enthält. Als "gebietseigen" werden laut Begriffsdefinition jene Pflanzen bezeichnet, die aus Populationen einheimischer Arten stammen, welche sich in einem bestimmten Naturraum (Vorkommensgebiet) über einen langen Zeitraum in vielen Generationsfolgen vermehrt haben und bei denen eine genetische Differenzierung gegenüber Populationen der gleichen Art in anderen Naturräumen anzunehmen ist.
features
BIO_RGV_REGIONEN
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BS_M31_10K
Triangulierungsblattschnitt (M31)
Die triangulierungsblätter (10000m x 10000m) im Meridianstreifen M31
Die Triangulierungsblätter unterteilen einen Meridianstreifen in Längs - und Querstreifen.
Die Triangulierungsblätter sind Quadrate von 10000 m Seitenlänge. Zum Meridianstreifen M31 in NÖ gehören die Längsstreifen mit der Bezeichnung 53 bis 60 und die Querstreifen zwischen 29 und 41. (z.B.: 5632)
features
BS_M31_10K
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BS_M31_1K
Mappenblattschnitt 1:1000 (M31)
Blattschnitt der Kataster-Mappenblätter 1:1 000 (625m x 500m) im Meridianstreifen M31
Der Blattschnitt der Mappenblätter 1:1000 wird aus den Triangulierungsblättern abgeleitet, die einen Meridianstreifen in Längs - und Querstreifen unterteilen.
Die Triangulierungsblätter sind Quadrate von 10000 m Seitenlänge. Zum Meridianstreifen M31 in NÖ gehören die Längsstreifen mit der Bezeichnung 53 bis 60 und die Querstreifen zwischen 29 und 41. Die Blattnummer der Trinagulierungsblätter ergibt sich durch Kombination der Längs- und Querstreifennummerierung. Die Triangulierungsblätter selbst werden in 80 Mappenblätter für den Maßstab 1:2000 mit der fortlaufenden Nummerierung von 1-80 unterteilt. Jedes Mappenblatt 1:2000 wird wiederum in 4 Mappenblätter 1:1000 geteilt, die von 1-4 bezeichnet werden. (z.B.: 5632-55/3)
features
BS_M31_1K
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14.208638984966717
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BS_M31_2K
Mappenblattschnitt 1:2000 (M31)
Blattschnitt der Kataster-Mappenblätter 1:2 000 (1250m x 1000m) im Meridianstreifen M34
Der Blattschnitt der Mappenblätter 1:2000 wird aus den Triangulierungsblättern abgeleitet, die einen Meridianstreifen in Längs - und Querstreifen unterteilen.
Die Triangulierungsblätter sind Quadrate von 10000 m Seitenlänge. Zum Meridianstreifen M31 in NÖ gehören die Längsstreifen mit der Bezeichnung 53 bis 60 und die Querstreifen zwischen 29 und 41. Die Blattnummer der Trinagulierungsblätter ergibt sich durch Kombination der Längs- und Querstreifennummerierung. (z.B.: 5632)
features
BS_M31_2K
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BS_M34_10K
Triangulierungsblattschnitt (M34)
Die Triangulierungsblätter (10000m x 10000m) im Meridianstreifen M34.
Die Triangulierungsblätter unterteilen einen Meridianstreifen in Längs - und Querstreifen.
Die Triangulierungsblätter sind Quadrate von 10000 m Seitenlänge. Zum Meridianstreifen M34 in NÖ gehören die Längsstreifen mit der Bezeichnung 61 bis 82 und die Querstreifen zwischen 26 und 43. (z.B.: 7034)
features
BS_M34_10K
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14.275991759342112
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BS_M34_1K
Mappenblattschnitt 1:1000 (M34)
Blattschnitt der Kataster-Mappenblätter 1:1 000 (625m x 500m) im Meridianstreifen M34
Der Blattschnitt der Mappenblätter 1:1000 wird aus den Triangulierungsblättern abgeleitet, die einen Meridianstreifen in Längs - und Querstreifen unterteilen.
Die Triangulierungsblätter sind Quadrate von 10000 m Seitenlänge. Zum Meridianstreifen in NÖ gehören die Längsstreifen mit der Bezeichnung 61 bis 82 und die Querstreifen zwischen 26 und 43. Die Blattnummer der Trinagulierungsblätter ergibt sich durch Kombination der Längs- und Querstreifennummerierung. Die Triangulierungsblätter selbst werden in 80 Mappenblätter für den Maßstab 1:2000 mit der fortlaufenden Nummerierung von 1-80 unterteilt. Jedes Mappenblatt 1:2000 wird wiederum in 4 Mappenblätter 1:1000 geteilt, die von 1-4 bezeichnet werden. (z.B.: 7034-55/3)
features
BS_M34_1K
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Mappenblattschnitt 1:2000 (M34)
Blattschnitt der Kataster-Mappenblätter 1:2 000 (1250m x 1000m) im Meridianstreifen M34
Der Blattschnitt der Mappenblätter 1:2000 wird aus den Triangulierungsblättern abgeleitet, die einen Meridianstreifen in Längs - und Querstreifen unterteilen.
Die Triangulierungsblätter sind Quadrate von 10000 m Seitenlänge. Zum Meridianstreifen in NÖ gehören die Längsstreifen mit der Bezeichnung 61 bis 82 und die Querstreifen zwischen 26 und 43. Die Blattnummer der Trinagulierungsblätter ergibt sich durch Kombination der Längs- und Querstreifennummerierung. Die Triangulierungsblätter selbst werden in 80 Mappenblätter für den Maßstab 1:2000 mit der fortlaufenden Nummerierung von 1-80 unterteilt. (z.B.: 7034-55)
features
BS_M34_2K
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14.275991759342112
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47.28249849114774
49.09834148429136
ERP_KUENFTIGE_EIGNUNG_WAERME
Energieraumplanung Niederösterreich: Künftige Eignung für Nah- und Fernwärme
Die Standorträume der Energieraumplanung stellen die Synthese der Standorträume für Nah- und Fernwärme und der Standorträume für den Umweltverbund und damit den Ausgangspunkt für die Integration energie- und klimarelevanter Aspekte in Entscheidungen der örtlichen Raumplanung dar. Die Standorträume bilden energieeffiziente Raum- und Siedlungsstrukturen ab, die in allen niederösterreichischen Gemeinden basierend auf einer gemeinsamen statistischen Datenbasis sowie einer standardisierten Modellierung identifiziert wurden und landesweit zum Download bereitgestellt werden.
Bei den energieeffizienten Raum- und Siedlungsstrukturen handelt es sich um kompakte, funktionsgemischte und angemessen dichte Siedlungsgebiete, die durch geringen Energieverbrauch und niedrige Treibhausgasemissionen gekennzeichnet sind. Sie weisen optimale räumliche Rahmenbedingungen sowohl für die leitungsgebundene Wärmeversorgung aus erneuerbaren oder alternativen Energieträgern (Standorträume für Nah- und Fernwärme) als auch für den Fuß- und Radverkehr sowie den öffentlichen Verkehr (Standorträume für den Umweltverbund) auf.
Der Datensatz „Künftige Eignung für Nah- und Fernwärme“ umreißt zusätzlich jene Standorträume für Nah- und Fernwärme, die auch nach weitgehender Sanierung des Wohngebäudebestandes und angesichts des dadurch verringerten Heizwärmebedarfs für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung in Betracht gezogen werden können. Dabei wird berücksichtigt, dass der Heizwärmebedarf künftig auch aufgrund der mit dem Klimawandel einhergehenden globalen Erwärmung abnehmen wird.
Die künftige räumliche Entwicklung soll mit dem Instrumentarium der (örtlichen) Raumplanung auf die Standorträume der Energieraumplanung und deren Nahbereich gelenkt werden. Dafür sollen Strategien der Innenentwicklung formuliert werden, die nicht nur die räumlichen Voraussetzungen für eine Verminderung des Energieverbrauches und der Treibhaugasemissionen schaffen, sondern auch zum Bodenschutz und damit zur Sicherung von Freiräumen beitragen. Daher wird mit energieeffizienten und flächensparenden Raum- und Siedlungsstrukturen auch der Sicherung erneuerbarer energetischer (z.B. biogener) Ressourcen sowie der Freihaltung von Standorten und Trassen für die Gewinnung, Verteilung und Speicherung erneuerbarer Energie Vorschub geleistet.
Ergänzt wird die Bereitstellung der betreffenden Geodaten zum Download von der landesweit einheitlichen Abbildung der energieraumplanerischen Standorträume im NÖ Atlas (Link), von einem Leitfaden, der Gemeinden bei der Integration energie- und klimarelevanter Anliegen in die örtliche Raumplanung begleitet, sowie von einem Erläuterungsbericht, in dem das methodische Vorgehen zur Identifikation der energieraumplanerischen Standorträume dokumentiert ist.
features
ERP_KUENFTIGE_EIGNUNG_WAERME
Energieraumplanung, Örtliches Entwicklungskonzept, Energie- und Klimakonzept
EPSG:31259
CRS:84
14.421956960974844
17.052453826261676
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48.95756882748693
ERP_STANDORTRAEUME_NFW
Energieraumplanung Niederösterreich: Standorträume für Nah- und Fernwärme
Die Standorträume für Nah- und Fernwärme stellen gemeinsam mit den Standorträumen für den Umweltverbund die Grundlage für die Ausweisung der Standorträume der Energieraumplanung und den Ausgangspunkt für die Integration energie- und klimarelevanter Aspekte in Entscheidungen der örtlichen Raumplanung dar. Die Standorträume bilden energieeffiziente Raum- und Siedlungsstrukturen ab, die in allen niederösterreichischen Gemeinden basierend auf einer gemeinsamen statistischen Datenbasis sowie einer standardisierten Modellierung identifiziert wurden und landesweit einheitlich im NÖ Atlas dargestellt sind.
Bei den energieeffizienten Raum- und Siedlungsstrukturen handelt es sich um kompakte, funktionsgemischte und angemessen dichte Siedlungsgebiete, die durch geringen Energieverbrauch und niedrige Treibhausgasemissionen gekennzeichnet sind. Sie weisen optimale räumliche Rahmenbedingungen sowohl für die leitungsgebundene Wärmeversorgung aus erneuerbaren oder alternativen Energieträgern (Standorträume für Nah- und Fernwärme) als auch für den Fuß- und Radverkehr sowie den öffentlichen Verkehr (Standorträume für den Umweltverbund) auf.
Die künftige räumliche Entwicklung soll mit dem Instrumentarium der (örtlichen) Raumplanung auf die Standorträume der Energieraumplanung und deren Nahbereich gelenkt werden. Dafür sollen Strategien der Innenentwicklung formuliert werden, die nicht nur die räumlichen Voraussetzungen für eine Verminderung des Energieverbrauches und der Treibhaugasemissionen schaffen, sondern auch zum Bodenschutz und damit zur Sicherung von Freiräumen beitragen. Daher wird mit energieeffizienten und flächensparenden Raum- und Siedlungsstrukturen auch der Sicherung erneuerbarer energetischer (z.B. biogener) Ressourcen sowie der Freihaltung von Standorten und Trassen für die Gewinnung, Verteilung und Speicherung erneuerbarer Energie Vorschub geleistet.
Flankiert wird die Abbildung der energieraumplanerischen Standorträume im NÖ Atlas von der Bereitstellung der betreffenden Geodaten zum Download, von einem Leitfaden, der Gemeinden bei der Integration energie- und klimarelevanter Anliegen in die örtliche Raumplanung begleitet, sowie von einem Erläuterungsbericht, in dem das methodische Vorgehen zur Identifikation der energieraumplanerischen Standorträume dokumentiert ist.
features
ERP_STANDORTRAEUME_NFW
EPSG:31259
CRS:84
14.419239672008239
17.057493820812
47.438728131927746
49.0078869782976
ERP_STANDORTRAEUME_SYN
Energieraumplanung Niederösterreich: Standorträume der Energieraumplanung
Die Standorträume der Energieraumplanung stellen die Synthese der Standorträume für Nah- und Fernwärme und der Standorträume für den Umweltverbund und damit den Ausgangspunkt für die Integration energie- und klimarelevanter Aspekte in Entscheidungen der örtlichen Raumplanung dar. Die Standorträume bilden energieeffiziente Raum- und Siedlungsstrukturen ab, die in allen niederösterreichischen Gemeinden basierend auf einer gemeinsamen statistischen Datenbasis sowie einer standardisierten Modellierung identifiziert wurden und landesweit einheitlich im NÖ Atlas dargestellt sind.
Bei den energieeffizienten Raum- und Siedlungsstrukturen handelt es sich um kompakte, funktionsgemischte und angemessen dichte Siedlungsgebiete, die durch geringen Energieverbrauch und niedrige Treibhausgasemissionen gekennzeichnet sind. Sie weisen optimale räumliche Rahmenbedingungen sowohl für die leitungsgebundene Wärmeversorgung aus erneuerbaren oder alternativen Energieträgern (Standorträume für Nah- und Fernwärme) als auch für den Fuß- und Radverkehr sowie den öffentlichen Verkehr (Standorträume für den Umweltverbund) auf.
Die künftige räumliche Entwicklung soll mit dem Instrumentarium der (örtlichen) Raumplanung auf die Standorträume der Energieraumplanung und deren Nahbereich gelenkt werden. Dafür sollen Strategien der Innenentwicklung formuliert werden, die nicht nur die räumlichen Voraussetzungen für eine Verminderung des Energieverbrauches und der Treibhaugasemissionen schaffen, sondern auch zum Bodenschutz und damit zur Sicherung von Freiräumen beitragen. Daher wird mit energieeffizienten und flächensparenden Raum- und Siedlungsstrukturen auch der Sicherung erneuerbarer energetischer (z.B. biogener) Ressourcen sowie der Freihaltung von Standorten und Trassen für die Gewinnung, Verteilung und Speicherung erneuerbarer Energie Vorschub geleistet.
Ergänzt wird die Abbildung der energieraumplanerischen Standorträume im NÖ Atlas von der Bereitstellung der betreffenden Geodaten zum Download, von einem Leitfaden, der Gemeinden bei der Integration energie- und klimarelevanter Anliegen in die örtliche Raumplanung begleitet, sowie von einem Erläuterungsbericht, in dem das methodische Vorgehen zur Identifikation der energieraumplanerischen Standorträume dokumentiert ist.
features
ERP_STANDORTRAEUME_SYN
EPSG:31259
CRS:84
14.419325549353795
17.05612059982898
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ERP_STANDORTRAEUME_UVB
Energieraumplanung Niederösterreich: Standorträume für den Umweltverbund
Die Standorträume für den Umweltverbund stellen gemeinsam mit den Standorträumen für Nah- und Fernwärme die Grundlage für die Ausweisung der Standorträume der Energieraumplanung und den Ausgangspunkt für die Integration energie- und klimarelevanter Aspekte in Entscheidungen der örtlichen Raumplanung dar. Die Standorträume bilden energieeffiziente Raum- und Siedlungsstrukturen ab, die in allen niederösterreichischen Gemeinden basierend auf einer gemeinsamen statistischen Datenbasis sowie einer standardisierten Modellierung identifiziert wurden und landesweit einheitlich im NÖ Atlas dargestellt sind.
Bei den energieeffizienten Raum- und Siedlungsstrukturen handelt es sich um kompakte, funktionsgemischte und angemessen dichte Siedlungsgebiete, die durch geringen Energieverbrauch und niedrige Treibhausgasemissionen gekennzeichnet sind. Sie weisen optimale räumliche Rahmenbedingungen sowohl für die leitungsgebundene Wärmeversorgung aus erneuerbaren oder alternativen Energieträgern (Standorträume für Nah- und Fernwärme) als auch für den Fuß- und Radverkehr sowie den öffentlichen Verkehr (Standorträume für den Umweltverbund) auf.
Die künftige räumliche Entwicklung soll mit dem Instrumentarium der (örtlichen) Raumplanung auf die Standorträume der Energieraumplanung und deren Nahbereich gelenkt werden. Dafür sollen Strategien der Innenentwicklung formuliert werden, die nicht nur die räumlichen Voraussetzungen für eine Verminderung des Energieverbrauches und der Treibhaugasemissionen schaffen, sondern auch zum Bodenschutz und damit zur Sicherung von Freiräumen beitragen. Daher wird mit energieeffizienten und flächensparenden Raum- und Siedlungsstrukturen auch der Sicherung erneuerbarer energetischer (z.B. biogener) Ressourcen sowie der Freihaltung von Standorten und Trassen für die Gewinnung, Verteilung und Speicherung erneuerbarer Energie Vorschub geleistet.
Ergänzt wird die Abbildung der energieraumplanerischen Standorträume im NÖ Atlas von der Bereitstellung der betreffenden Geodaten zum Download, von einem Leitfaden, der Gemeinden bei der Integration energie- und klimarelevanter Anliegen in die örtliche Raumplanung begleitet, sowie von einem Erläuterungsbericht, in dem das methodische Vorgehen zur Identifikation der energieraumplanerischen Standorträume dokumentiert ist.
features
ERP_STANDORTRAEUME_UVB
EPSG:31259
CRS:84
14.419325549353795
17.05612059982898
47.4396249010392
49.007126374499464
FEK_ALS_META
Flugdatum des Airborne Laserscans im Blattschnitt 1:1000
Jahresweise Darstellung des Flugdatums der Airborne Laserscan Befliegung (ALS) abgeleitet aus dem Flugdatum des Airborne Laserscans im Blattschnitt 1:1000.
FEK_ALS_META
features
EPSG:31259
CRS:84
13.984208300643065
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FEK_ALS_META_FLUGBLOCK
Jahresweise Darstellung des Flugdatums des Airborne Laserscans (ALS)
Jahresweise Darstellung des Flugdatums der Airborne Laserscan Befliegung (ALS) abgeleitet aus dem Flugdatum des Airborne Laserscans im Blattschnitt 1:1000.
FEK_ALS_META_FLUGBLOCK
features
EPSG:31259
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FEK_FAOF_FLUGJAHR
Jahresweise Darstellung Farborthofoto Befliegung
Jahresweise Darstellung Farborthofoto Befliegung abgeleitet aus dem Flugdatum der Farborthofotos im Blattschnitt 1:2000.
features
FEK_FAOF_FLUGJAHR
EPSG:31259
CRS:84
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FEK_FAOF_META
Flugdatum der Farborthofotos im Blattschnitt 1:2000
Blattschnitt der Orthofotos im Maßstab 1:2000 der Katastralmappe. Pro Mappenblatt sind die Befliegungszeitpunkte angegeben.
FEK_FAOF_META
features
EPSG:31259
CRS:84
14.137596046191423
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46.615608996035675
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GERICHTSBEZIRKE
Gerichtsbezirke NÖ 1:1000
Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.
features
GERICHTSBEZIRKE
EPSG:31259
CRS:84
13.953483118947732
17.54006843710276
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GERICHTSBEZIRKE_050
Gerichtsbezirke NÖ 1:50000
Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.
GERICHTSBEZIRKE_050
features
EPSG:31259
CRS:84
14.023119727751746
17.470432269234962
46.494648137992215
49.94196067947544
GERICHTSBEZIRKE_200
Gerichtsbezirke NÖ 1:200000
Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.
features
GERICHTSBEZIRKE_200
EPSG:31259
CRS:84
14.090051401471426
17.403500595515286
46.56158473357125
49.87503392761511
HAUPTREGIONEN
Hauptregionen NÖ 1:1000
Die niederösterreichische Raumplanung hat aus operativen Gründen das Landesgebiet in fünf Aktionsräume, fünf "Hauptregionen", gegliedert. Diese fassen Gebiete zusammen, die gemeinsame Merkmale (geografische Lagebeziehungen, ähnliche Wirtschaftsstruktur, Ressourcenausstattung) oder ähnliche Probleme haben. Hauptaufgabe ist es, die Anliegen dieser Regionen zu artikulieren, entwicklungsstrategisch wichtige Themenschwerpunkte zu formulieren und passende Leitprojekte zu initiieren.
Zuletzt wurde 2014 eine Überarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategien jeder der fünf Hauptregionen vorgenommen. Die daraus entstandenen „Hauptregionsstrategien 2024“ stellen das Dach für teilregionale Strategien sowie für Maßnahmen und Projekte auf Regions- bzw. Gemeindeebene dar. Sie sind die gemeinsamen Produkt aller mit Regionalentwicklung befassten Akteurinnen und Akteure der Hauptregionen und legen strategische Stoßrichtungen und Ziele in den vier Aktionsfeldern Wertschöpfung, Umweltsysteme und erneuerbare Energien, Daseinsvorsorge und Kooperationssysteme fest.
Die Hauptregionsstrategien stellen auch die Handlungsbasis der NÖ.Regional.GmbH dar, deren Hauptaufgabe die Umsetzung der Hauptregionsstrategien ist und legen das inhaltliche Profil, die Ziele und Aufgaben der Serviceorganisation fest.
HAUPTREGIONEN
features
EPSG:31259
CRS:84
14.185606600431708
17.307944955618783
46.65713339053449
49.77947174572156
HAUPTREGIONEN_050
Hauptregionen NÖ 1:50000
Die niederösterreichische Raumplanung hat aus operativen Gründen das Landesgebiet in fünf Aktionsräume, fünf "Hauptregionen", gegliedert. Diese fassen Gebiete zusammen, die gemeinsame Merkmale (geografische Lagebeziehungen, ähnliche Wirtschaftsstruktur, Ressourcenausstattung) oder ähnliche Probleme haben. Hauptaufgabe ist es, die Anliegen dieser Regionen zu artikulieren, entwicklungsstrategisch wichtige Themenschwerpunkte zu formulieren und passende Leitprojekte zu initiieren.
Zuletzt wurde 2014 eine Überarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategien jeder der fünf Hauptregionen vorgenommen. Die daraus entstandenen „Hauptregionsstrategien 2024“ stellen das Dach für teilregionale Strategien sowie für Maßnahmen und Projekte auf Regions- bzw. Gemeindeebene dar. Sie sind die gemeinsamen Produkt aller mit Regionalentwicklung befassten Akteurinnen und Akteure der Hauptregionen und legen strategische Stoßrichtungen und Ziele in den vier Aktionsfeldern Wertschöpfung, Umweltsysteme und erneuerbare Energien, Daseinsvorsorge und Kooperationssysteme fest.
Die Hauptregionsstrategien stellen auch die Handlungsbasis der NÖ.Regional.GmbH dar, deren Hauptaufgabe die Umsetzung der Hauptregionsstrategien ist und legen das inhaltliche Profil, die Ziele und Aufgaben der Serviceorganisation fest.
HAUPTREGIONEN_050
features
EPSG:31259
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14.154384036726803
17.339167960259907
46.62591244696728
49.810696370500374
HAUPTREGIONEN_200
Hauptregionen NÖ 1:200000
Die niederösterreichische Raumplanung hat aus operativen Gründen das Landesgebiet in fünf Aktionsräume, fünf "Hauptregionen", gegliedert. Diese fassen Gebiete zusammen, die gemeinsame Merkmale (geografische Lagebeziehungen, ähnliche Wirtschaftsstruktur, Ressourcenausstattung) oder ähnliche Probleme haben. Hauptaufgabe ist es, die Anliegen dieser Regionen zu artikulieren, entwicklungsstrategisch wichtige Themenschwerpunkte zu formulieren und passende Leitprojekte zu initiieren.
Zuletzt wurde 2014 eine Überarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategien jeder der fünf Hauptregionen vorgenommen. Die daraus entstandenen „Hauptregionsstrategien 2024“ stellen das Dach für teilregionale Strategien sowie für Maßnahmen und Projekte auf Regions- bzw. Gemeindeebene dar. Sie sind die gemeinsamen Produkt aller mit Regionalentwicklung befassten Akteurinnen und Akteure der Hauptregionen und legen strategische Stoßrichtungen und Ziele in den vier Aktionsfeldern Wertschöpfung, Umweltsysteme und erneuerbare Energien, Daseinsvorsorge und Kooperationssysteme fest.
Die Hauptregionsstrategien stellen auch die Handlungsbasis der NÖ.Regional.GmbH dar, deren Hauptaufgabe die Umsetzung der Hauptregionsstrategien ist und legen das inhaltliche Profil, die Ziele und Aufgaben der Serviceorganisation fest.
features
HAUPTREGIONEN_200
EPSG:31259
CRS:84
14.185607408526144
17.307944588460565
46.65714074062597
49.77947792056039
HYD_HW100
Hochwasserabflussbereiche (HW100)
Hochwasserabflussbereiche sind jene Flächen, die bei verschieden großen Hochwässern überflutet werden. Im Wasserdatenverbund NÖ sind die Abflussbereiche eines 30-, 100- und 300-jährlichen Hochwassers dargestellt. Dies bedeutet, dass der jeweilige Hochwasserabfluss im langjährigen Durchschnitt alle 30, 100 oder 300 Jahre auftritt. mehr Informationen auf www.wasseristleben.at Überflutungsflächen - 100-jährliche Hochwasserzone
features
HYD_HW100
EPSG:31259
CRS:84
14.434709717563829
17.078906214887457
47.47527094433509
49.00784486550717
HYD_HW30
Hochwasserabflussbereiche (HW30)
Hochwasserabflussbereiche sind jene Flächen, die bei verschieden großen Hochwässern überflutet werden. Im Wasserdatenverbund NÖ sind die Abflussbereiche eines 30-, 100- und 300-jährlichen Hochwassers dargestellt. Dies bedeutet, dass der jeweilige Hochwasserabfluss im langjährigen Durchschnitt alle 30, 100 oder 300 Jahre auftritt. mehr Informationen auf www.wasseristleben.at Überflutungsflächen - 30-jährliche Hochwasserzone
features
HYD_HW30
EPSG:31259
CRS:84
14.435015658277127
17.07890717430143
47.47528342631834
49.00784480952385
HYD_HW300ETC
Hochwasserabflussbereiche (HW300ETC)
Hochwasserabflussbereiche sind jene Flächen, die bei verschieden großen Hochwässern überflutet werden. Im Wasserdatenverbund NÖ sind die Abflussbereiche eines 30-, 100- und 300-jährlichen Hochwassers dargestellt. Dies bedeutet, dass der jeweilige Hochwasserabfluss im langjährigen Durchschnitt alle 30, 100 oder 300 Jahre auftritt. mehr Informationen auf www.wasseristleben.at Überflutungsflächen - 300-jährliche Hochwasserzone
features
HYD_HW300ETC
EPSG:31259
CRS:84
14.434382903257609
17.080092475605884
47.474773398069765
49.00786247675957
HYD_WATERSHED_100K
Aggregierte Gewässereinzugsgebiete
Aggregierte Oberflächengewässer-Einzugsgebiete mit einer Fläche größer als 100 km2
features
HYD_WATERSHED_100K
EPSG:31259
CRS:84
14.346140098794585
17.109037088229538
47.17874610285729
49.041109633748384
IST_GIP_HAUPTRADROUTEN
Intermodales Verkehrsreferenzsystem (GIP.at) Hauptradrouten NÖ
Hauptradrouten aus der Graphenintegrationsplattform (GIP).
features
IST_GIP_HAUPTRADROUTEN
EPSG:31259
CRS:84
14.491748421392284
17.117774748790293
47.494898424645164
49.01021227747364
IST_GIP_HEKTOMETERPUNKTE
NÖ Straßen (B und L) Hektometerpunkte
Hektometerpunkte der Straßenabschnitte der Bundes- und Landesstraßen.
Die Hektometrierung ist auf Basis der Geometrie und Fixpunkten gerechnet und entspricht nicht notwendigerweise der Beschilderung in der Natur!
Die Überarbeitung erfolgt jeden Donnerstag und jeden Samstag in der Nacht.
IST_GIP_HEKTOMETERPUNKTE
features
EPSG:31259
CRS:84
8.821167556810767
17.698885683582102
43.22924282600303
52.10696095277436
20000.0
IST_GIP_ORTSGEBIETE
Intermodales Verkehrsreferenzsystem (GIP.at) Ortsgebiete laut StVO (GIP.nö - Maßnahmenassistent) Niederösterreich
Polygongeometrien der in der GIP.nö vorhandenen Ortsgebiete-Maßnahmen. Erfassung erfolgte (auf Basis der an Landesstraßen digital erfassten Verkehrszeichen durch die NÖ Straßenbauabteilungen) durch die Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten (bzw. deren Werkvertragnehmer und Ferialpraktikanten) in enger Abstimmung mit den NÖ Bezirksverwaltungsbehörden. Die Genauigkeit am untergeordneten Straßennetz (Gemeindestraßen, ländliches Wegenetz,...) ist unbekannt, da die Grundlage bei der Digitalisierung das Orthofoto bzw. die Grundstücksgrenzen aus der DKM waren. An Landesstraßen sind die exakten Positionen bekannt.
Veränderungen an den Ortsgebieten werden laufend durch die Bezirksverwaltungsbehörden direkt im Maßnahmenassistenten, im Zuge des Prozesses der Verordnungserstellung, eingepflegt.
Die Polygone enthalten den Namen des Ortsgebietes und dessen zonale Polygongeometrie. Ein Statusfeld gibt an ob die Maßnahme aktiv (2) ist oder einen anderen Status hat. Der Datensatz ist nicht für die Ableitung der konkreten Kundmachungen (exakte Ortstafelpositionen) geeignet.
Statuswerte:
0 in Planung
1 Planung bestätigt
2 aktiv
3 abgelehnt
4 aktiv und Abbruch in Planung
5 aktiv und Abbruch bestätigt
6 Aktiv und Änderung in Planung
7 Aktiv und Änderung bestätigt
8 historisch
features
IST_GIP_ORTSGEBIETE
EPSG:31259
CRS:84
4.5161298285784035
26.959744577028026
36.98865362448007
59.43226837292969
3000000.0
IST_GIP_ORTSGEBIETE_20190531
Intermodales Verkehrsreferenzsystem (GIP.at) Ortsgebiete laut StVO (GIP.nö - Maßnahmenassistent) Datenstand 31.05.2019 Niederösterreich
Achtung: Datenstand 31.05.2019 - Der wöchentlich aktualisierte Datensatz ist unter http://noe.gv.at/noe/OGD_Detailseite.html?id=b88739b9-8403-4022-a24c-af2206e12e96 zu finden.
Polygongeometrien der in der GIP.nö vorhandenen Ortsgebiete-Maßnahmen. Erfassung erfolgte (auf Basis der an Landesstraßen digital erfassten Verkehrszeichen durch die NÖ Straßenbauabteilungen) durch die Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten (bzw. deren Werkvertragnehmer und Ferialpraktikanten) in enger Abstimmung mit den NÖ Bezirksverwaltungsbehörden. Die Genauigkeit am untergeordneten Straßennetz (Gemeindestraßen, ländliches Wegenetz,...) ist unbekannt, da die Grundlage bei der Digitalisierung das Orthofoto bzw. die Grundstücksgrenzen aus der DKM waren. An Landesstraßen sind die exakten Positionen bekannt.
Veränderungen an den Ortsgebieten werden laufend durch die Bezirksverwaltungsbehörden direkt im Maßnahmenassistenten, im Zuge des Prozesses der Verordnungserstellung, eingepflegt.
Die Polygone enthalten den Namen des Ortsgebietes und dessen zonale Polygongeometrie. Ein Statusfeld gibt an ob die Maßnahme aktiv (2) ist oder einen anderen Status hat. Der Datensatz ist nicht für die Ableitung der konkreten Kundmachungen (exakte Ortstafelpositionen) geeignet.
Statuswerte:
0 in Planung
1 Planung bestätigt
2 aktiv
3 abgelehnt
4 aktiv und Abbruch in Planung
5 aktiv und Abbruch bestätigt
6 Aktiv und Änderung in Planung
7 Aktiv und Änderung bestätigt
8 historisch
IST_GIP_ORTSGEBIETE_20190531
features
EPSG:31259
CRS:84
4.951886285632116
26.523988119974312
37.424410081533786
58.99651191587598
3000000.0
IST_GIP_STATROUTKM_L1
NÖ Straßen (B und L) Straßengraph (Level 1)
Der NÖ Strassengraph ist das höherrangige Straßennetz der Landesstraßen L und B in Niederösterreich als Stationierungsrouten mit Kilometrierung. Der Level 1 steht dabei für den höchsten Detaillierungsgrad, d.h. Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen werden als 2 Linien und Kreisverkehre als solche dargestellt.
features
IST_GIP_STATROUTKM_L1
EPSG:31259
CRS:84
9.39481962555076
17.125057035307027
46.314605174820606
49.021099293707486
IST_RADWEGE_FOERDERUNG
Förderung Radwege
Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des NÖ Radwegenetzes wurde in Niederösterreich eine Potentialanalyse für Alltagsradverkehr durchgeführt.
Als Ergebnis der Analyse wurden Gemeinden zu mehreren Regionen geclustert, in denen in weiterer Folge Rad-Basisnetze entstehen sollen.
Zusätzlich wurden Regionen für die Ländliche Erschließung im Bereich Radwege festgelegt.
features
IST_RADWEGE_FOERDERUNG
EPSG:31259
CRS:84
14.414332917148204
17.079218638900077
47.40791874398709
49.02868639226014
KAT_GEM
Katastralgemeindegrenzen NÖ 1:1000
Katastralgemeindegrenzen Niederösterreich
KAT_GEM
features
EPSG:31259
CRS:84
14.122535365656928
17.371016190393565
46.59406215575971
49.84254298049634
KAT_GEM_050
Katastralgemeindegrenzen NÖ 1:50000
Katastralgemeindegrenzen Niederösterreich generalisiert für den Maßstab 1:50000
KAT_GEM_050
features
EPSG:31259
CRS:84
14.122536197491472
17.37101579949524
46.594064607731944
49.84254420973571
KAT_GEM_200
Katastralgemeindegrenzen NÖ 1:200000
Katastralgemeindegrenzen Niederösterreich generalisiert für den Maßstab 1:200000
KAT_GEM_200
features
EPSG:31259
CRS:84
14.1543840367268
17.33916796025991
46.62591736882663
49.81070129235973
KLEINREGIONEN
Kleinregionen 1:1000
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte.
KLEINREGIONEN
features
EPSG:31259
CRS:84
14.056916052943428
17.43663550307832
46.52844284496196
49.908162295096844
KLEINREGIONEN_050
Kleinregionen 1:50000
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte.
features
KLEINREGIONEN_050
EPSG:31259
CRS:84
14.122536197439185
17.37101579951879
46.59406460959542
49.84254421167502
KLEINREGIONEN_1MIO
Kleinregionen 1:1MIO
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte.
features
KLEINREGIONEN_1MIO
EPSG:31259
CRS:84
14.091872368926127
17.399149891943104
46.563092291220165
49.870369814237144
KLEINREGIONEN_200
Kleinregionen 1:200000
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte.
KLEINREGIONEN_200
features
EPSG:31259
CRS:84
14.122536197439185
17.37101579951879
46.59406953145478
49.842549133534376
KLEINREGIONEN_500
Kleinregionen 1:500000
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte.
KLEINREGIONEN_500
features
EPSG:31259
CRS:84
14.02437552110989
17.470271514026024
46.495369849317704
49.94126584223384
LAND
Landesgrenze NÖ 1:1000
Landesgrenze des Bundeslandes NÖ
features
LAND
EPSG:31259
CRS:84
14.185606600431708
17.307944955618783
46.65713339053449
49.77947174572156
LAND_050
Landesgrenze NÖ 1:50000
Landesgrenze des Bundeslandes NÖ
features
LAND_050
EPSG:31259
CRS:84
14.154384036726803
17.339167960259907
46.62591244696728
49.810696370500374
LAND_200
Landesgrenze NÖ 1:200000
Landesgrenze des Bundeslandes NÖ
LAND_200
features
EPSG:31259
CRS:84
14.02311972775174
17.47043226923497
46.49465305985156
49.9419656013348
LINIEN
Verwaltungsgrenzen NÖ Linien 1:1000
Die Verwaltungsgrenzen von NÖ als Linien ergänzt um die Ländergrenzen der angrenzenden Bundesländer und den Staatsgrenzen der angrenzenden Staaten.
Dieser Datensatz ist vorrangig für kartographische Zwecke aufbereitet. Der Datensatz erlaubt es durch Selektion über das Attribut TYP einzelne Verwaltungshierarchien zu selektieren.
features
LINIEN
EPSG:31259
CRS:84
13.609625519828855
17.88036629326954
46.116192219744036
50.38693299318472
LINIEN_050
Verwaltungsgrenzen NÖ Linien 1:50000
Die Verwaltungsgrenzen von NÖ als Linien ergänzt um die Ländergrenzen der angrenzenden Bundesländer und den Staatsgrenzen der angrenzenden Staaten.
Dieser Datensatz ist vorrangig für kartographische Zwecke aufbereitet. Der Datensatz erlaubt es durch Selektion über das Attribut TYP einzelne Verwaltungshierarchien zu selektieren.
features
LINIEN_050
EPSG:31259
CRS:84
13.651495527411608
17.838496285686787
46.15806222732679
50.34506298560197
LINIEN_200
Verwaltungsgrenzen NÖ Linien 1:200000
Die Verwaltungsgrenzen von NÖ als Linien ergänzt um die Ländergrenzen der angrenzenden Bundesländer und den Staatsgrenzen der angrenzenden Staaten.
Dieser Datensatz ist vorrangig für kartographische Zwecke aufbereitet. Der Datensatz erlaubt es durch Selektion über das Attribut TYP einzelne Verwaltungshierarchien zu selektieren.
LINIEN_200
features
EPSG:31259
CRS:84
13.732788698612262
17.757203114486135
46.239355398527444
50.263769814401314
LINIEN_3857
LINIEN_3857
LINIEN_3857
features
EPSG:3857
CRS:84
14.452636257452376
17.06883549466265
47.422186397160644
49.02052549993064
3000000.0
MERIDIAN
Meridiangrenzen NÖ 1:1000
Abgrenzung der Meridianstreifen M31 und M34 auf Basis der Katastralgemeindegrenzen.
features
MERIDIAN
EPSG:31259
CRS:84
14.154383216879838
17.339168339170655
46.625910006982615
49.810695129273434
MERIDIAN_050
Meridiangrenzen NÖ 1:50000
Abgrenzung der Meridianstreifen M31 und M34 auf Basis der Katastralgemeindegrenzen.
features
MERIDIAN_050
EPSG:31259
CRS:84
14.122536197491472
17.37101579949524
46.594064607731944
49.84254420973571
MERIDIAN_200
Meridiangrenzen NÖ 1:200000
Abgrenzung der Meridianstreifen M31 und M34 auf Basis der Katastralgemeindegrenzen.
MERIDIAN_200
features
EPSG:31259
CRS:84
14.122536197491469
17.371015799495243
46.59406952959129
49.84254913159507
NUTS3
NUTS3 Einheiten NÖ 1:1000
NUTS3 Einheiten NÖ 1:1000
NUTS3
features
EPSG:31259
CRS:84
14.122535365656928
17.371016190393565
46.59406215575971
49.84254298049634
NUTS3_050
NUTS3 Einheiten NÖ 1:50000
NUTS3 Einheiten NÖ 1:50000
NUTS3_050
features
EPSG:31259
CRS:84
14.090051401471433
17.40350059551528
46.56157981171191
49.87502900575575
NUTS3_200
NUTS3 Einheiten NÖ 1:200000
NUTS3 Einheiten NÖ 1:200000
NUTS3_200
features
EPSG:31259
CRS:84
14.122536197491469
17.371015799495243
46.59406952959129
49.84254913159507
POL_BEZ
Politische Bezirksgrenzen NÖ 1:1000
Politische Bezirksgrenzen von Niederösterreich
features
POL_BEZ
EPSG:31259
CRS:84
14.154383216879838
17.339168339170655
46.625910006982615
49.810695129273434
POL_BEZ_050
Politische Bezirksgrenzen NÖ 1:50000
Politische Bezirksgrenzen von Niederösterreich
POL_BEZ_050
features
EPSG:31259
CRS:84
14.122536197491472
17.37101579949524
46.594064607731944
49.84254420973571
POL_BEZ_200
Politische Bezirksgrenzen NÖ 1:200000
Politische Bezirksgrenzen von Niederösterreich
features
POL_BEZ_200
EPSG:31259
CRS:84
14.090051401471426
17.403500595515286
46.56158473357125
49.87503392761511
POL_GEM
Politische Gemeindegrenzen NÖ 1:1000
Politische Gemeindegrenzen von Niederösterreich
features
POL_GEM
EPSG:31259
CRS:84
14.414332917104911
17.07921863891684
47.40791874588523
49.028686394173555
POL_GEM_050
Politische Gemeindegrenzen NÖ 1:50000
Politische Gemeindegrenzen von Niederösterreich
features
POL_GEM_050
EPSG:31259
CRS:84
10.919972692042005
20.573579274887944
43.39150111707712
53.04510769992306
POL_GEM_200
Politische Gemeindegrenzen NÖ 1:200000
Politische Gemeindegrenzen von Niederösterreich
POL_GEM_200
features
EPSG:31259
CRS:84
10.724969910736888
20.768582086249822
43.19650324283671
53.240115418349646
RLF_WEINBAU_FLUREN
Weinbau Fluren (aktueller Projektstand)
Die Außengrenzen der Weinbau Fluren werden derzeit in Niederösterreich erstmalig als Geodaten erfasst und sind noch nicht flächendeckend verfügbar.
features
RLF_WEINBAU_FLUREN
EPSG:31259
CRS:84
15.201454355863625
16.97312487451381
47.46768888850311
49.239359407153295
RLF_WEINBAU_RIEDEN
Weinbau Rieden (aktueller Projektstand)
Die Außengrenzen der Weinbau Rieden werden derzeit in Niederösterreich erstmalig als Geodaten erfasst und sind noch nicht flächendeckend verfügbar.
features
RLF_WEINBAU_RIEDEN
EPSG:31259
CRS:84
15.21882367467392
16.955755555703515
47.48505820731341
49.221990088343
RNA_BIBER_GELTUNGSBEREICH_VO
Geltungsbereich NÖ Biber-Verordnung
Der Datensatz umfasst den Geltungsbereich der NÖ Biber-Verordnung 2019 (LGBl. Nr. 97/2019). Die Verordnung gilt für die besonders geschützte Art Biber (Castor fiber) in den in Anlage 1 angeführten Gemeinden. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind: Naturschutzgebiete, die Nationalparks Donau-Auen und Thayatal sowie Europaschutzgebiete, in denen der Biber als Schutzgegenstand genannt ist.
RNA_BIBER_GELTUNGSBEREICH_VO
features
EPSG:31259
CRS:84
14.414332917150377
17.079218638900112
47.63105624788654
49.02868639226437
RNA_FISCHOTTER_GELTUNGSBEREICH_VO
Geltungsbereich NÖ Fischotter-Verordnung
Der Datensatz umfasst den Geltungsbereich der NÖ Fischotter-Verordnung (LGBl. Nr. 98/2019). Die Verordnung gilt für die besonders geschützte Art Fischotter (Lutra lutra) in der kontinentalen biogeografischen Region. Diese wird durch die in Anlage 1 genannten Gemeinden begrenzt und in Anlage 2 dargestellt. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind: Naturschutzgebiete, die Nationalparks Donau-Auen und Thayatal sowie Europaschutzgebiete, in denen der Fischotter als Schutzgegenstand genannt ist.
features
RNA_FISCHOTTER_GELTUNGSBEREICH_VO
EPSG:31259
CRS:84
14.414332917150377
17.079218638900112
47.63105624788654
49.02868639226437
RNA_LSGEB
Landschaftsschutzgebiete
Außengrenzen der Landschaftsschutzgebiete in Niederösterreich
features
RNA_LSGEB
EPSG:31259
CRS:84
14.672740181061627
17.007078515379476
47.5448926055325
48.93336457576753
RNA_N2K_FFH
Europaschutzgebiete (Natura 2000) FFH-Gebiete
Außengrenzen der nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) ausgewiesenen Europaschutzgebiete in Niederösterreich
features
RNA_N2K_FFH
EPSG:31259
CRS:84
14.5940763180232
17.052136872550573
47.60254436186544
49.02074626157594
RNA_N2K_VS
Europaschutzgebiete (Natura 2000) Vogelschutzgebiete
Außengrenzen der nach der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) ausgewiesenen Europaschutzgebiete in Niederösterreich
RNA_N2K_VS
features
EPSG:31259
CRS:84
14.60401675545511
17.059549248624325
47.121187188167475
49.57671968133669
RNA_NATIONALPARK
Nationalparke
Außengrenzen der beiden Niederösterreichischen Nationalparke "Donau-Auen" und "Thayatal"
RNA_NATIONALPARK
features
EPSG:31259
CRS:84
15.820757042124201
16.984495348748297
48.109917340776335
48.87929380161278
RNA_NATURDENKMAL
Naturdenkmäler
Außengrenzen der Naturdenkmäler in Niederösterreich
features
RNA_NATURDENKMAL
EPSG:31259
CRS:84
14.474422319659633
17.021905599334016
47.44111367911864
49.002500507565756
RNA_NATURPARK
Naturparke
Außengrenzen der Naturparke in Niederösterreich
features
RNA_NATURPARK
EPSG:31259
CRS:84
14.67358778987902
16.609264439616503
47.59206458534469
48.92174588519484
RNA_NPDONAU050_ZONEN
Nationalpark Donauauen Zonen
Zonierung des Nationalparks Donau-Auen
features
RNA_NPDONAU050_ZONEN
EPSG:31259
CRS:84
16.523959157560057
16.97585468578597
48.109917340776335
48.201430385401515
RNA_NPTHA001_ZONEN
Nationalpark Thayatal Zonen
Nationalparkt Thayatal Zonen, LGBl. Nr. 26/2017, Datum der Kundmachung: 21.03.2017
RNA_NPTHA001_ZONEN
features
EPSG:31259
CRS:84
15.820757042124201
15.957171598766077
48.81161498657984
48.87870133446712
RNA_NSGEB
Naturschutzgebiete
Außengrenzen der Naturschutzgebiete in Niederösterreich
RNA_NSGEB
features
EPSG:31259
CRS:84
14.680943638392057
16.985549360729273
47.73740762032468
48.92286589433361
RNA_RAMSAR
Ramsargebiete
Außengrenzen der Ramsargebiete in Niederösterreich
RNA_RAMSAR
features
EPSG:31259
CRS:84
14.673524221219418
17.07905437203283
48.09736550097934
49.017725027538205
RNA_REGIONEN_NSK
Regionen nach dem NÖ Naturschutzkonzept
Lt. § 3 NÖ Naturschutzgesetz 2000, LGBl. 5500-11, erstellt das Land ein nach Regionen und Großlandschaften differenziertes Naturschutzkonzept. Damit werden umfassende naturschutzfachliche Grundlagen und Positionen erarbeitet, um die Instrumentarien des Naturschutzes gezielt und aktiv zum Einsatz bringen zu können. Das Naturschutzkonzept leitet die in diesem Gesetz vorgesehenen Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprechend dem aktuellen Stand der Naturschutzforschung nachvollziehbar her und beinhaltet den zur Erreichung der Ziele erforderlichen Handlungsbedarf.
features
RNA_REGIONEN_NSK
EPSG:31259
CRS:84
14.414331376453235
17.079208925014562
47.40791845596584
49.02867682121669
RRU_BPWW_KERNZONEN
Biosphärenpark Wienerwald (BPWW) Kernzonen
Dieser Datenlayer basiert auf der
* Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald, NÖ LGBl. Nr. 53/2019 - Ausgegeben am 2. Juli 2019
Der Biosphärenpark Wienerwald (BPWW) besteht aus einem Wiener und NÖ Teil, wobei der NÖ Anteil dem Landschaftsschutzgebiet Wienerwald entspricht, welcher Flächen folgender 51 politischer Gemeinden umfasst:
Alland, Altenmarkt an der Triesting, Altlengbach, Asperhofen, Bad Vöslau, Baden, Berndorf, Brand-Laaben, Breitenfurt bei Wien, Brunn am Gebirge, Eichgraben, Gaaden, Gablitz, Gießhübl, Gumpoldskirchen, Guntramsdorf, Hainfeld, Heiligenkreuz, Hinterbrühl, Hirtenberg, Judenau-Baumgarten, Kaltenleutgeben, Kaumberg, Klausen-Leopoldsdorf, Klosterneuburg, Königstetten, Kottingbrunn, Laab im Walde, Leobersdorf, Maria Enzersdorf, Maria-Anzbach, Mauerbach, Mödling, Neulengbach, Neustift-Innermanzing, Perchtoldsdorf, Pfaffstätten, Pottenstein, Pressbaum, Purkersdorf, Sieghartskirchen, Sooß, St. Andrä-Wördern, Traiskirchen, Tulbing, Tulln an der Donau, Tullnerbach, Weissenbach an der Triesting, Wienerwald, Wolfsgraben, Zeiselmauer-Wolfpassing
In den Kernzonen hat die Natur Vorrang, aus diesem Grund wurde die forstliche Bewirtschaftung eingestellt und die Kernzonen werden, im Sinne des Prozessnaturschutzes, sich selbst überlassen. Für weitere Details siehe https://www.bpww.at/de/artikel/kernzonen
In Kernzonen ist die Widmung von Flächen als Bauland oder als Verkehrsfläche im Sinne des NÖ ROG 2014 unzulässig. Bei Umwidmungen von Flächen innerhalb von Kernzonen sind nur die Grünlandwidmungsarten Land- und Forstwirtschaft, Ödland/Ökofläche und Freihalteflächen zulässig.
Die 27 Kernzonen bedecken rund 5.100 ha des NÖ Anteils am BPWW (Gesamtfläche des BPWW in NÖ: 95.100 ha).
RRU_BPWW_KERNZONEN
features
EPSG:31259
CRS:84
15.911513267642919
16.260112128596198
47.96849242289585
48.34404687795395
RRU_BPWW_PFLEGEZONEN
Biosphärenpark Wienerwald (BPWW) Pflegezonen
Dieser Datenlayer basiert auf der
* Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald, NÖ LGBl. Nr. 53/2019 - Ausgegeben am 2. Juli 2019
Der Biosphärenpark Wienerwald (BPWW) besteht aus einem Wiener und NÖ Teil, wobei der NÖ Anteil dem Landschaftsschutzgebiet Wienerwald entspricht, welcher Flächen folgender 51 politischer Gemeinden umfasst:
Alland, Altenmarkt an der Triesting, Altlengbach, Asperhofen, Bad Vöslau, Baden, Berndorf, Brand-Laaben, Breitenfurt bei Wien, Brunn am Gebirge, Eichgraben, Gaaden, Gablitz, Gießhübl, Gumpoldskirchen, Guntramsdorf, Hainfeld, Heiligenkreuz, Hinterbrühl, Hirtenberg, Judenau-Baumgarten, Kaltenleutgeben, Kaumberg, Klausen-Leopoldsdorf, Klosterneuburg, Königstetten, Kottingbrunn, Laab im Walde, Leobersdorf, Maria Enzersdorf, Maria-Anzbach, Mauerbach, Mödling, Neulengbach, Neustift-Innermanzing, Perchtoldsdorf, Pfaffstätten, Pottenstein, Pressbaum, Purkersdorf, Sieghartskirchen, Sooß, St. Andrä-Wördern, Traiskirchen, Tulbing, Tulln an der Donau, Tullnerbach, Weissenbach an der Triesting, Wienerwald, Wolfsgraben, Zeiselmauer-Wolfpassing
Die Pflegezonen dienen einerseits dem Schutz und der Erhaltung artenreicher Kulturlandschaften im Biosphärenpark, wie auch als Pufferzonen rund um Kernzonen, um Einflüsse auf die „Urwälder von Morgen“ abzupuffern. Im BPWW sind die Pflegezonen vorwiegend Offenlandlebensräume, also jener Landschaften, die von Rodungen geschaffen und durch landwirtschaftliche Nutzung offengehalten werden.
Für weitere Details siehe https://www.bpww.at/de/artikel/pflegezonen
In Pflegezonen sind nur die Grünlandwidmungsarten Land- und Forstwirtschaft, Land- und forstwirtschaftliche Hofstelle, Grüngürtel, Erhaltenswerte Gebäude im Grünland, Friedhof, Parkanlage, Ödland/Ökofläche, Wasserfläche und Freihalteflächen zulässig. Bauland darf nur unter ganz bestimmten im NÖ LGBl definierten Umständen gewidmet werden.
Die Pflegezonen bedecken rund 29.000 ha des NÖ Anteils am BPWW (Gesamtfläche des BPWW in NÖ: 95.100 ha).
RRU_BPWW_PFLEGEZONEN
features
EPSG:31259
CRS:84
15.787391324642618
16.340570012453252
47.932060487360175
48.351115461960724
RRU_PV_ZONEN_P20_ROG14
Photovoltaik-Zonen im Grünland gem. §20 NÖ ROG 2014
Zonen definiert im sektoralen Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV), NÖ LGBl Nr. 94/2022 - Ausgegeben am 22. Dezember 2022 gemäß § 20 Abs. 3c NÖ ROG 2014, in denen die Widmung "Grünland-Photovoltaikanlagen" auf einer Fläche von insgesamt mehr als 2 ha zulässig ist.
D.h., dass die Widmungsart Grünland-Photovoltaikanlagen (Gpv) durch die Gemeinden nach dem üblichen Widmungsprozedere (Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes) noch festzulegen ist.
M.a.W.: Die Zonen sind ein ANGEBOT an die Gemeinden zur Gpv-Widmung und somit KEIN Freibrief für die Errichtung von Windkraftanlagen!
Die 116 PV-Zonen werden in Kartenanlagen zum NÖ LGBl. im Format DIN A3 im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
features
RRU_PV_ZONEN_P20_ROG14
EPSG:31259
CRS:84
14.445589702988809
16.998036958488587
47.595055326345964
48.88622463563748
RRU_REGROP_ELT
Regionale Raumordnungsprogramme - Erhaltenswerte Landschaftsteile
Erhaltenswerte Landschaftsteile: Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von regionaler Bedeutung.
In den Erhaltenswerten Landschaftsteilen sind nur folgende Widmungsarten erlaubt: Grünland-Land- und Forstwirtschaft, Grünland-Freihaltefläche, Grünland-Ödland/Ökofläche, Grünland-Grüngürtel und Grünland-Wasserfläche.
Andere Widmungsarten dürfen dann festgelegt werden, wenn die mit der Widmung verfolgte Zielsetzung in keinem anderen Gebiet der Ortsbereiche oder außerhalb eines Erhaltenswerten Landschaftsteils erreicht werden kann.
Für weitere Details wird jedenfalls auf die jew. Verordnung verwiesen.
features
RRU_REGROP_ELT
EPSG:31259
CRS:84
15.711266245178928
16.980632083871306
48.13744014614673
48.65654428085629
RRU_REGROP_EZ
Regionale Raumordnungsprogramme - Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (alle Arten)
Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies bzw. Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies) sind Flächen, die sich aufgrund der geologischen Voraussetzungen und der räumlichen Lage für eine wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Gewinnung eignen.
In Eignungszonen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen zukünftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.
features
RRU_REGROP_EZ
EPSG:31259
CRS:84
15.743622564280237
16.926346134795274
48.2183239081464
48.553997162005544
RRU_REGROP_EZ_SI
Regionale Raumordnungsprogramme - Sicherheitsabstand bei Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies
Sicherheitsabstand bei Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies gemäß § 82 Mineralrohstoffgesetz (MinroG) 1999 BGBl. I Nr. 38/1999
features
RRU_REGROP_EZ_SI
EPSG:31259
CRS:84
15.740267327615689
16.929696350254346
48.215605344885006
48.493328965919936
RRU_REGROP_MIN212
Regionale Raumordnungsprogramme - Überörtliche Festlegungen gem. § 212 Mineralrohstoffgesetz
Überörtliche Festlegungen gemäß § 212 Mineralrohstoffgesetz (MinroG) 1999 BGBl. I Nr. 38/1999
features
RRU_REGROP_MIN212
EPSG:31259
CRS:84
16.056141544704513
16.89857305045462
48.24586494667756
48.5544296867972
RRU_REGROP_REGBGE
Regionale Raumordnungsprogramme - Standorträume zur regionalen Betriebsgebietsentwicklung
Standorträume zur regionalen Betriebsgebietsentwicklung zeichnen sich aus durch
- gute Erreichbarkeit durch hochrangige Verkehrsträger
- gute infrastrukturelle Ausstattung sowie
- hohes wirtschaftliches Potenzial.
features
RRU_REGROP_REGBGE
EPSG:31259
CRS:84
16.163054641511273
16.637388868672627
48.27384425249899
48.57935557991738
RRU_REGROP_REGGZ
Regionale Raumordnungsprogramme - Regionale Grünzonen
Regionale Grünzonen sind Grünlandbereiche, die eine besondere raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion besitzen oder als siedlungsnaher Erholungsraum von regionaler Bedeutung sind oder der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope dienen. Diese gelten mit jeweils 50 m beiderseits der Gewässerachse als festgelegt, sofern sich aus der Darstellung in den Kartenanlagen zu den jeweiligen regROPs keine größere Breite ergibt.
In den Regionalen Grünzonen dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, welche die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in jedem Fall unzulässig.
Für weitere Details wird jedenfalls auf die jeweilige Verordnung verwiesen.
features
RRU_REGROP_REGGZ
EPSG:31259
CRS:84
15.790636271072286
16.979373631664323
48.11502554596092
48.64640406414823
RRU_REGROP_REGION
Regionale Raumordnungsprogramme - Abgrenzung der jeweiligen Bearbeitungsgebiete
Geografische Abgrenzung der Bearbeitungsgebiete jener regionalen Raumordnungsprogramme in NÖ, für die es GIS-Daten gibt.
features
RRU_REGROP_REGION
EPSG:31259
CRS:84
15.706513505352646
16.980643856350646
48.11489999013367
48.65707148036917
RRU_REGROP_SG
Regionale Raumordnungsprogramme - Siedlungsgrenzen flächig / linear (Signaturen)
Siedlungsgrenzen: Begrenzung von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zur Erhaltung eines funktionsfähigen Siedlungsnetzes, des Erholungswertes der Landschaft, einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.
Gemäß der Verordnungen über ein regROP Wien Umland Nordost bzw. Nordwest jew. § 5 werden zwei Arten von Siedlungsgrenzen unterschieden:
gem. Z 1 Lineare Siedlungsgrenzen: sie dürfen bei neuen Baulandwidmungen oder bei der Widmung Grünland-Kleingärten oder Grünland-Campingplätze nicht überschritten werden.
gem. Z 2 Flächige Siedlungsgrenzen: flächige Siedlungsgrenzen, die bestehende Siedlungsgebiete zur Gänze umschließen, bewirken, dass die darin bereits gewidmete Baulandmenge (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen) nicht vergrößert werden darf. Zur Verbesserung der Siedlungsstruktur ist es jedoch zulässig, Baulandlücken zu schließen.
Weiters darf dieses Siedlungsgebiet abgerundet werden, wenn die Widmung einer zusätzlichen Baulandfläche durch die Rückwidmung einer gleich großen, nicht mit einem Hauptgebäude bebauten Fläche in einer von einer flächigen Siedlungsgrenze zur Gänze umschlossenen Baulandfläche ausgeglichen wird.
Gemäß der Verordnung über ein regROP Wien Umland Nord § 5 Z 1 werden zwei Arten von Siedlungsgrenzen unterschieden:
gem. lit a Lineare Siedlungsgrenzen: sie dürfen bei neuen Baulandwidmungen oder bei der Widmung Grünland-Kleingärten oder Grünland-Campingplätze nicht überschritten werden.
gem. lit b Flächige Siedlungsgrenzen: flächige Siedlungsgrenzen, die bestehende Siedlungsgebiete zur Gänze umschließen, bewirken, dass die darin bereits gewidmete Baulandmenge und die Menge an Flächen mit der Widmung Grünland-Kleingärten oder Grünland-Campingplätze (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen) in der jeweiligen Kategorie nicht vergrößert werden darf. Zur Verbesserung der Siedlungsstruktur ist es jedoch zulässig, Baulandlücken zu schließen.
Weiters darf dieses Siedlungsgebiet abgerundet werden, wenn die Widmung einer zusätzlichen Baulandfläche durch die Rückwidmung einer gleich großen, nicht mit einem Hauptgebäude bebauten Fläche in einer von einer flächigen Siedlungsgrenze zur Gänze umschlossenen Baulandfläche ausgeglichen wird.
In den Widmungsarten Grünland-Kleingärten und Grünland-Campingplätze ist dies ebenso zulässig, wenn der jeweilige Abtausch in der gleichen Grünlandwidmungsart erfolgt.
features
RRU_REGROP_SG
EPSG:31259
CRS:84
15.758950086136078
16.944082989206187
48.1343251722746
48.61569500990422
RRU_UNESCO
UNESCO Welterbe
UNESCO Welterbestätten Wachau und Semmeringbahn
features
RRU_UNESCO
EPSG:31259
CRS:84
15.276606029626416
15.950846464073491
47.59452550791769
48.434086725071175
RRU_WERTVOLLE_LAWI_PRODFLAECHEN
Wertvolle landwirtschaftliche Produktionsflächen (BEAT)
Bei den gegenständlichen Daten handelt es sich um die aus dem Forschungsprojekt BEAT - "Bodenbedarf für die Ernährungssicherung in Österreich" (unter der Federführung der AGES) ermittelten wertvollen landwirtschaftlichen Produktionsflächen innerhalb der landwirtschaftlichen Kleinproduktionsgebiete für die aktuelle klimatische Situation. Die wertvollen landwirtschaftlichen Flächenpolygone sind nach deren Nutzung (Acker oder Grünland) sowie dem jeweiligen Kleinproduktionsgebiet zusammengeführt. Im NÖ Landesgebiet kommen 22 Kleinproduktionsgebiete ganz oder teilweise zu liegen.
RRU_WERTVOLLE_LAWI_PRODFLAECHEN
features
EPSG:31259
CRS:84
14.417308417942554
17.075369847546966
47.40810256190852
49.02266152379096
RRU_WIND_ZONEN_P19
Windkraftzonen gem. §20 NÖ ROG 2014 - Punktraster
Zonen aus dem sektoralen Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ gemäß §20 Abs. 3b NÖ ROG 2014 (ehemals §19 Abs. 3b NÖ ROG 1976), auf denen die Widmung Grünland - Windkraftanlage zulässig ist.
D.h., dass die Widmungsart Grünland - Windkraftanlagen (Gwka) durch die Gemeinden nach dem üblichen Widmungsprozedere (Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes) noch festzulegen ist.
M.a.W.: Die Zonen sind ein ANGEBOT an die Gemeinden zur Gwka-Widmung und somit KEIN Freibrief für die Errichtung von Windkraftanlagen!
RRU_WIND_ZONEN_P19
features
EPSG:31259
CRS:84
14.941941388503771
17.043398072694806
47.66379618999747
48.88856628116556
RRU_WI_GEB
Erhaltenswerte Gebäude im Grünland
Erfassung des Schwerpunktes der flächenhaften Widmung Geb - Erhaltenswerte Gebäude im Grünland gem. § 20 Abs. 2 Z 4 NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014, wobei der Punkt innhalb der Widmung festgelegt wird.
28.185 Geb-Widmungen waren mit 31.12.2019 rechtskräftig festgelegt.
RRU_WI_GEB
features
EPSG:31259
CRS:84
14.756298445319986
17.20916406556477
46.55004519306646
49.02917187855636
RRU_WI_GSH
Widmung Gsh - Grünland Schutzhäuser
Erfassung des Schwerpunktes der flächenhaften Widmung Gsh - Grünland Schutzhäuser gem. § 20 Abs. 2 Z 3 NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014 (Gast- und Beherbergungsbetriebe sowie Unterstandshütten, die für die Bedürfnisse des fußwegigen Tourismus erforderlich sind), wobei der Punkt innerhalb der Widmung festgelegt wird.
155 Gsh-Widmungen waren mit 31.12.2019 rechtskräftig festgelegt.
features
RRU_WI_GSH
EPSG:31259
CRS:84
14.735817430012032
16.563304924908614
47.50822153505611
48.78824837706804
RRU_WI_HUELLE
Widmungsumhüllende
Erfassung der Umhüllenden von ausgewählten Widmungen gem. § 16 ff NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014 in 21 Kategorien bei der zum Teil sowohl geometrische als auch inhaltliche Generalisierungen vorgenommen wurden.
So werden gleichartige Widmungsblöcke über Verkehrsflächen hinweg geometrisch zu EINEM Objekt der Widmungsumhüllenden zusammengeführt. Die Widmungen BA, BK, BW und BO werden zur Kategorie SBL und die Widmungen BI und BB zur Kategorie BIB inhaltlich zusammengefasst.
Die Widmungen / Widmungsänderungen müssen bis 31.12.2019 in Rechtskraft erwachsen sein.
RRU_WI_HUELLE
features
EPSG:31259
CRS:84
14.418518533669525
17.075266774532757
47.409619845884286
49.017852799801375
RRU_WI_ZZ
Zentrumszonen
Digitale Erfassung der Flächen der Zentrumszonen gem. § 14 Abs. 2 Z 15 NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014
- 126 Polygone in 103 NÖ Gemeinden rechtskräftig zum Stichtag 31.12.2019
RRU_WI_ZZ
features
EPSG:31259
CRS:84
14.753515388636517
17.20641542815716
46.55075075473088
49.02987167139758
RWA_REGPROG_GEW_STRECKEN_FISCHEREI_BED
NÖ wasserwirtschaftliches Regionalprogramm 2016 zum Erhalt wertvoller Gewässerstrecken - Angelfischereilich bedeutende Gewässerstrecken
Regionalprogramm 2016 zum Erhalt wertvoller Gewässerstrecken - Angelfischereilich bedeutende Gewässerstrecken auf Basis des österreichischen Gesamtgewässernetzes (GGN, Version 11)
features
RWA_REGPROG_GEW_STRECKEN_FISCHEREI_BED
EPSG:31259
CRS:84
15.008478896235795
15.76182077101132
47.778252523470464
48.880899322518935
RWA_REGPROG_GEW_STRECKEN_GESCHUETZT
NÖ wasserwirtschaftliches Regionalprogramm 2016 zum Erhalt wertvoller Gewässerstrecken
Auf Basis des österreichischen Gesamtgewässernetzes (GGN, Version 11) wird dargestellt:
Ausweisung von kategorisierten Gewässerstrecken mit unterschiedlichem Schutz-Status gegen Verbauung und Wasserentnahme in drei Kategorien.
features
RWA_REGPROG_GEW_STRECKEN_GESCHUETZT
EPSG:31259
CRS:84
14.462916909559079
17.020224209296117
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49.02364498036023
VERMESSUNGSAMT
Vermessungsamtsgebiete NÖ 1:1000
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vermessungsämter des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).
VERMESSUNGSAMT
features
EPSG:31259
CRS:84
14.122535365656928
17.371016190393565
46.59406215575971
49.84254298049634
VERMESSUNGSAMT_050
Vermessungsamtsgebiete NÖ 1:50000
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vermessungsämter des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).
VERMESSUNGSAMT_050
features
EPSG:31259
CRS:84
14.090051401471433
17.40350059551528
46.56157981171191
49.87502900575575
VERMESSUNGSAMT_200
Vermessungsamtsgebiete NÖ 1:200000
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vermessungsämter des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).
features
VERMESSUNGSAMT_200
EPSG:31259
CRS:84
14.122536197491469
17.371015799495243
46.59406952959129
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VIERTEL
Viertelsgrenzen NÖ 1:1000
Viertelsgrenzen von NÖ abgegrenzt auf politische Gemeindegrenzen.
features
VIERTEL
EPSG:31259
CRS:84
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VIERTEL_050
Viertelsgrenzen NÖ 1:50000
Viertelsgrenzen von NÖ abgegrenzt auf politische Gemeindegrenzen.
features
VIERTEL_050
EPSG:31259
CRS:84
14.122536197491472
17.37101579949524
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VIERTEL_200
Viertelsgrenzen NÖ 1:200000
Viertelsgrenzen von NÖ abgegrenzt auf politische Gemeindegrenzen.
VIERTEL_200
features
EPSG:31259
CRS:84
14.185607408526144
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VW_ST_BAUABT
Straßenbauabteilungsgrenzen
Bauabteilungsgrenzen und Zuständigkeitsgebiete der Straßenmeistereien in Niederösterreich
features
VW_ST_BAUABT
EPSG:31259
CRS:84
14.056915606853678
17.436624693200272
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49.9081526214581
VW_ST_STRMEISTER
Straßenmeistereigrenzen
Zuständigkeitsgebiete der Straßenmeistereien in Niederösterreich
VW_ST_STRMEISTER
features
EPSG:31259
CRS:84
14.056915606853678
17.436624693200272
46.528443535111506
49.9081526214581